Einreise mit Hund: Frankreich 2024

Heimtier-Pass zur EU Einreise
  • Für die Einreise mit Hund nach Frankreich Die eindeutige Identifizierbarkeit des Hundes über einen Mikrochip möglich sein, der vom Tierarzt unter dem Nackenfell des Hundes platziert wurde.
  • Ebenfalls einpacken: Europäischer Heimtierausweis mit Beschreibung des Hundes, Namen / Adresse des Hundehalters.
  • Im Ausweis: Einen Tierarzt-Vermerk über eine gültige Tollwutimpfung und ggf. weitere Impfungen. Ihr Tierarzt kann Sie beraten, ob der aktuelle Stand der Impfungen vor dem Frankreich-Urlaub zeitlich noch ausreicht.
  • Die neuen, drei Jahre gültigen Impfungen gegen Tollwut sind auch für Hunde bei der Einreise nach Frankreich gültig. Allerdings muss der Impfstoff ausdrücklich im Impfpass angegeben sein.
  • Welpen, die jünger sind als 3 Monate, dürfen laut französischen Einreisebestimmungen offiziell nicht eingeführt werden (vor allem wg. ihres Impfstatus).
  • Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich verbleiben, müssen in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
  • Ansonsten gilt die offizielle veröffentlichte EU-Verordnung (neues Fenster) zum Transport von Heimtieren.
  • Einfuhr bestimmter Hunderassen: In Frankreich gelten spezielle Einreisebestimmungen sogenannter Listenhunde. Beachten Sie hier bitte auch die Maulkorbpflicht.

(Stand: 01/2024 – alle Angaben ohne Gewähr)

Einreisebestimmungen: Einschränkungen für den Urlaub mit Listenhunden in Frankreich 

Frankreich kennt für Hunde-Einreise eine zusätzliche Einteilung in sogenannte “gefährliche Hunderassen” der Kategorie 1, deren Einreise verboten ist und Kategorie 2, mit Hunden von Rassen, deren Aufenthalt mit Auflagen versehen ist.

Frankreich-Einreise verboten: Hunderassen der Kategorie 1

Für Hunde der folgenden Rassen ist die Einreise nach Frankreich verboten. Das Mitnehmen solcher Hunde wird als Straftat bewertet. Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und Ähnliche), die in keinem zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:

  • American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
  • Mastiff (Boer-Bulls), Tosa Inu ohne Stammbaum
  • Mischlinge und Kreuzungen mit Bezug zu den oben genannten Hunderassen

Hunderassen der Listenhund-Kategorie 2 in Frankreich

Vorausgesetzt, dass der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist (es gibt Ausnahmen, siehe unten). Die entsprechenden Dokumente zum Abstammungsnachweis müssen belegen können, das es sich um einen Vierbeiner der Kategorie 2 handelt. Dann kann man auch mit einem Hund der folgenden Hunderassen nach Frankreich einreisen:

  • American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
  • Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)
  • Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum

Aufgepasst bei der Einreise auch mit Hunden, die optisch oben aufgeführten Hunderassen ähnlich sind. Hilfreich kann statt eines vorhandenen Stammbuches eventuell die Bescheinigung eines Tierarztes sein, dass der über den Heimtierausweis identifizierbare Hund nicht einer der beiden Listenhund-Kategorien zugehörig ist. Die Bescheinigung muss detailliert und verständlich für die französischen Behörden abgefasst sein.

Weitere Informationen erteilt bei Bedarf die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft. Die aktuellsten Infos zur Einordnung von Hunden in die Kategorien 1 und 2 finden Sie auf der Website der französischen Botschaft

Die oben genannten Regelungen gelten nicht nur für den Urlaub in Frankreich mit Hunden, sondern offiziell auch für den Transit in andere europäische Länder. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund eventuell zu einer verbotenen der oben genannten Hunderassen oder einer Kreuzung gehört, raten die französischen Behörden von einer Einreise mit diesem Hund ab.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Für diese Hunde besteht eine Maulkorb-Pflicht in Frankreich

Eine generelle Maulkorbpflicht für Hunde existiert in Frankreich zwar nicht (Stand 01/2024). Für Hunde der oben genannten Listenhund-Kategorie 2 besteht nach unserem Informationsstand in Frankreich im öffentlichen Raum jedoch generell die Anleinpflicht und die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs. Die Hunde dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden. Hunde der genannten Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

Die Hunderassen Dobermann und deutsche Dogge sind nach unseren Informationen nicht 1. oder 2. Kategorie zugeordnet und können ohne Auflagen einreisen. Allerdings empfehlen die Behörden für diese Hunde das Anlegen eines Maulkorbes in der Öffentlichkeit.

Einreisebestimmungen können sich ggf. kurzfristig ändern. Prüfen Sie im Zweifel, vor der Planung bzw. Antritt einer Reise, ob die Liste der oben genannten Hunderassen und die genannten Bestimmungen noch aktuell sind. Die neuesten Infos hierzu finden Sie auf der Website der französischen Botschaft

(Stand: 01/2024 – Alle Einreise-Tipps für Frankreich beruhen auf den uns zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden.

Frankreich mit Hund: Regionen-Tipps

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Eine von wilder Natur durchzogene Insel, viel unberührte Natur, schroffe Berge, feine Sandstrände bietet die französische Insel. Korsika scheint wie geschaffen für einen naturnahen Urlaub mit Hund. Beliebt ist die Insel auch bei Schwimmern, Seglern, Tauchern und Surfern. Tipps für Korsika mit Hund – Anreise mit Haustier, Reisezeit, Ausflüge und Wandern.

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