Einreise nach Frankreich mit Hund 2023

Heimtier-Pass zur EU Einreise
  • Sie benötigen für die Einreise in Frankreich mit Hund einen gültigen Europäischen Heimtierausweis mit Beschreibung des Hundes, Namen / Adresse des Hundehalters.
  • Zusätzlich einen Tierarzt-Vermerk über eine gültige Tollwutimpfung und ggf. weitere Impfungen. Ihr Tierarzt kann Sie beraten, ob der aktuelle Stand der Impfungen zeitlich noch ausreicht.
  • Die Impfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr und weniger als ein Monat zurückliegen. Ausnahme: Die neuen, drei Jahre gültigen Impfungen gegen Tollwut. Sie sind auch für Hunde bei der Einreise nach Frankreich gültig, allerdings muss der Impfstoff ausdrücklich im Impfpass angegeben sein.
  • Welpen, die jünger sind als 3 Monate, dürfen laut französischen Einreisebestimmungen offiziell nicht eingeführt werden (vor allem wg. ihres Impfstatus). Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich verbleiben, müssen in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
  • Ansonsten gelten die offizielle veröffentlichte EU-Verordnung zum Transport von Heimtieren. Dazu gehört auch die eindeutige Identifizierbarkeit des Hundes über den inzwischen üblichen Mikrochip, der vom Tierarzt unter dem Nackenfell des Hundes platziert wird.
  • Einfuhr bestimmter Hunderassen: In Frankreich gelten spezielle Einreisebestimmungen sogenannter Listenhunde.

(Stand: 01/2023 – alle Angaben ohne Gewähr)

Schon gewusst? Längerer Aufenthalt in Frankreich mit Hund verpflichtet

Für Langzeit-Reisende oder Eigentümer von Ferienhäusern interessant: Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen, zumindest offiziell, identifiziert und in ein staatliches Register eingetragen werden.

Hund wartet auf Urlaub im Koffer

Einreisebestimmungen: Einschränkungen für den Urlaub mit Listenhunden in Frankreich 

Frankreich kennt für Hunde eine zusätzliche Einteilung in sogenannte “gefährliche Hunderassen” der Kategorie 1, deren Einreise verboten ist und Kategorie 2, mit Hunden von Rassen, deren Aufenthalt mit Auflagen versehen ist.

Einreise verboten: Hunderassen der Kategorie 1

Für Hunde der folgenden Rassen ist die Einreise nach Frankreich verboten. Das Mitnehmen solcher Hunde wird als Straftat bewertet. Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und Ähnliche), die in keinem zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:

  • American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
  • Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier (alle ohne Stammbaum)
  • Mischlinge und Kreuzungen mit Bezug zu den oben genannten Hunderassen

Hunderassen der Listenhund-Kategorie 2 in Frankreich

Vorausgesetzt, dass der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist (es gibt Ausnahmen, siehe unten). Die entsprechenden Dokumente zum Abstammungsnachweis müssen belegen können, das es sich um einen Vierbeiner der Kategorie 2 handelt. Dann kann man auch mit einem Hund der folgenden Hunderassen nach Frankreich einreisen:

  • American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
  • Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)
  • Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum

Für Hunde dieser Kategorie besteht in Frankreich im öffentlichen Raum die Anleinpflicht und die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs. Die Hunde dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden. Hunde der genannten Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

Die Hunderassen Dobermann und deutsche Dogge sind nach unseren Informationen nicht 1. oder 2. Kategorie zugeordnet und können ohne Auflagen einreisen. Allerdings empfehlen die Behörden das Anlegen eines Maulkorbes in der Öffentlichkeit.

Aufgepasst bei der Einreise auch mit Hunden, die optisch oben aufgeführten Hunderassen ähnlich sind. Hilfreich kann eventuell die Bescheinigung eines Tierarztes oder ein vorhandenes Stammbuch sein, dass der über den Heimtierausweis identifizierbare Hund nicht einer der beiden Listenhund-Kategorien zugehörig ist. Die Bescheinigung muss detailliert und verständlich für die französischen Behörden abgefasst sein.

Die oben genannten Regelungen gelten nicht nur für den Urlaub in Frankreich mit Hunden, sondern auch für den Transit in andere europäische Länder. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund eventuell zu einer verbotenen der oben genannten Hunderassen oder eine Kreuzung gehört, raten die französischen Behörden von einer Einreise mit diesem Hund ab.

Prüfen Sie im Zweifel, ob die Liste der oben genannten Hunderassen und Bestimmungen noch aktuell ist. Die neuesten Infos hierzu finden Sie auf der Website der französischen Botschaft. Weitere Informationen erteilt bei Bedarf die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft.

(Stand: 01/2023 – Alle Einreise-Tipps für Frankreich beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden.)